Abstimmung
Am 3.9.2023 hat die Brüttemer Bevölkerung dem neuen Dorfzentrum zugestimmt. Das Projekt wurde mit 67,5% bestätigt, was besonders erfreulich ist. Das Abstimmungsresultat zeigt die breite Verankerung der Genossenschaft im Dorf und dass die Bevölkerung hinter dem Projekt steht. Der Vorstand der Genossenschaft bedankt sich herzlich für das grosse Vertrauen. Er wird nun das weitere Vorgehen mit dem Gemeinderat besprechen.
Artikel vom 3.9.2023 im Dorfblitz
"Genossenschaft Zentrum Brütten kann weiterplanen. An der heutigen Urnenabstimmung hat das Brüttener Stimmvolk klar Ja gesagt zur Zentrumsplanung mit 563 Ja zu 271 Nein-Stimmen bei einer hohen Stimmbeteiligung von 52 Prozent."
Artikel vom 3.9.2023 im Landbote
"Brütten erhält ein neues Dorfzentrum. Das Ja für einen neuen Dorftreffpunkt fiel deutlich aus."
Am 3. September 2023 stimmt Brütten an der Urne über den «Erlass Genossenschaft Brütten» ab. Der Beleuchtende Bericht und die Abstimmungsvorlage des Gemeinderates sind hier einsehbar. Die Vorlage wurde im Juni 2023 durch Gemeindepräsident Fritz Stähli im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
Worum geht es?
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Themen, die gleichzeitig eine entscheidende Grundlage für die Erneuerung des Dorfzentrums bilden:
a) Baurechtsverträge zwischen Gemeinde und Genossenschaft
b) Darlehen über 1.2 Mio. Franken der Gemeinde an die Genossenschaft
c) Kredit zur Erstellung einer Einstellhalle durch die Gemeinde (Bau gleichzeitig mit dem Zentrumsgebäude der Genossenschaft)
Für diese Urnenabstimmung benötigen die Genossenschaft und der Gemeinderat die Unterstützung und Solidarität aller Genossenschafter, aber auch der Mehrheit der stimmenden Bevölkerung in Brütten. Ein JA an der Urne ist nötig, um das Zentrum Brütten endgültig über die Phase des Vorprojekts voranzubringen und mit der Bauplanung zu beginnen.
Wieso braucht es ein neues Dorfzentrum?
Mit dem vorliegenden Gesamtkonzept kann das Dorfzentrum nachhaltig entwickelt werden. Die gemeindeeigene Liegenschaft an der Dorfstrasse 8 (Volg-Gebäude) müsste in naher Zukunft umfassend saniert werden. Es ergibt sich für die Gemeinde die einzigartige Gelegenheit, mit einem beschränkten Mitteleinsatz ein attraktives neues Dorfzentrum mit neuem Volg, einem Bistro, Räumen für Dienstleistungsunternehmen sowie neuen Mietwohnungen zu erhalten.
Wie wird die Zentrumsüberbauung realisiert?
Die Gemeinde stellt das Land, wo heute der Volg steht, sowie das Land des Gemeindeparkplatzes der Genossenschaft im Baurecht kostenpflichtig zur Verfügung. Damit bleibt das Land unverändert im Eigentum der Gemeinde, und die Gemeinde bekommt jährlich einen Zins von ca. 43’000 Franken (Stand Juli 2023). Die Genossenschaft baut zwei Gebäude. Eines für einen neuen grösseren Dorfladen und mit Räumen für das dienstleistende Gewerbe an der Stelle des aktuellen Gemeindeparkplatzes. In einer zweiten Phase wird das Gebäude an der Dorfstrasse 8 ersetzt, wo jetzt der Volg drin ist. Dieses Gebäude ist alt, es wären zwingend grössere Investitionen nötig. Hier sind Wohnungen geplant.
Gleichzeitig soll unter dem aktuellen Dorfplatz eine Tiefgarage erstellt werden. Nach der Zentrumsüberbauung wäre eine solche nicht mehr an dieser Stelle sinnvoll realisierbar. Die Tiefgarage bleibt im Eigentum der Gemeinde, welche sie mit 1.3 Mio. Franken finanziert. Es ist geplant, dass die Genossenschaft die Garage im Auftrag der Gemeinde baut und danach zu Marktpreisen Parkplätze mietet um diese dann beispielsweise als Pflichtparklätze weiter zu vermieten. De Tiefgarage mit 31 Plätzen ersetzt auch die bestehenden 17 Gemeindeparkplätze.
Wie wird das neue Dorfzentrum finanziert?
Die ZKB hat das Projekt geprüft und eine Finanzierung über 6.75 Mio. Franken zugesichert.
Es liegen Darlehenszusagen von Genossenschafter/-innen über einige hunderttausend Franken vor.
Der staatliche «fonds de roulement» unterstützt Wohnbaugenossenschaften mit bis zu 40'000 Franken pro Wohnung. Im Rahmen einer Vorprüfung wurde unsere Anspruchsberechtigung bestätigt.
Die Stiftung «Solinvest» von Wohnbaugenossenschaften Schweiz fördert den Bau von Wohnraum durch gemeinnützige Wohnbauträger mit einer Eigenkapitalbeteiligung als Starthilfe.
Die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft hbg verbürgt für den Bau und Kauf von Wohnliegenschaften Hypothekarkredite an gemeinnützige Wohnbauträger, insbesondere Wohnbaugenossenschaften.
Insgesamt stehen der Genossenschaft Zentrum Brütten somit einige Finanzierungsgefässe zur Verfügung.
Die einfachste, direkteste Beschaffung von Kapital am Finanzmarkt bietet für uns die Gemeinde. Die Gemeinde kann zu günstigen Bedingungen Geld am Kapitalmarkt beschaffen und dieses mit einem kleinen Verwaltungsaufschlag von 0.3% an die Genossenschaft weiterleiten. Dies wird von der ZKB der Eigenkapitalquote angerechnet.
Mit diesen Grundlagen ist das Projekt ausreichend finanziert, wie auch die Wirtschaftlichkeitsrechnung zeigt.
Die Höhe des Baurechtszinses, den die Genossenschaft für die Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks zahlen muss, hängt davon ab, welche Dienstleistungen die Genossenschaft für das Dorf erbringt. Das ist insbesondere wichtig bezüglich des Bistros und des Dorfladens. Falls diese eines Tages nicht mehr bestehen sollten, steigt die Zinsbelastung für die Genossenschaft und damit die Entschädigung an die Gemeinde für die Gewährung des Baurechts.
Wie ist langfristig das Mitspracherecht der Gemeinde?
Die Kompetenz für wichtige Entscheide bleibt auch langfristig beim Gemeinderat. Das ist wichtig, weil ja auch das Land im Eigentum der Gemeinde bleibt. Gemäss Baurechtsvertrag entscheidet der Gemeinderat mit über das Vermietungsreglement sowie die Mietzinsspannweiten und kann so z.B. Einfluss auf die Auswahl der Mietenden und auf die Mietpreise nehmen.
Was passiert, wenn die Vorlage abgelehnt wird?
Auch bei einer Ablehnung des Projekts kommen hohe Kosten auf die Gemeinde zu, ohne dass dabei ein zusätzlicher Mehrwert für die Bevölkerung entsteht. Das heutige Volg-Gebäude ist alt, hohe Sanierungskosten stehen unmittelbar bevor. Das Potential der Liegenschaft kann nur durch einen Neubau ausgeschöpft werden. Das aktuelle Projekt mit der Genossenschaft hat den Vorteil, dass der Dorfladen das neue Gebäude beziehen kann und erst danach das heutige Volg-Gebäude abgebrochen werden muss. Dadurch verfügt Brütten lückenlos über einen Dorfladen. Bei allen anderen Optionen hat Brütten das Risiko, dass der Volg das Dorf verlässt und wir danach keinen Dorfladen mehr haben.
Was ist die beste Lösung für die Brüttemer Bevölkerung?
Ohne Investitionen geht es nicht. Wenn Brütten JA stimmt, hat die Bevölkerung weiterhin einen Dorfladen und erhält zudem ein Bistro im attraktiven Dorfzentrum sowie Räume für dienstleistendes Gewerbe und neue Mietwohnungen. Die Kosten sind tragbar, nicht zuletzt dank der breiten finanziellen Abstützung der Genossenschaft.
Medien
Artikel vom 10.8.2023 im Dorfblitz: "Heisse Abstimmungsphase für neues Zentrum"
Artikel vom 10.8.2023 im Landbote: "FDP und PGV stellen sich hinter das Zentrumsprojekt"
Richtigstellung zum Artikel im „Landbote“ vom 7.8.2023
Artikel vom 27.7.2023 im Dorfblitz: "Urnen-Abstimmung über Erlass für Genossenschaft"